Mietrecht

Laut Mietvertrag gibt es Vermieter und Mieter; die Rechtslage ist im Gesetz ziemlich klar geregelt und kann gerichtlich meist problemlos überprüft werden. Ist der Vertrag überhaupt wirksam?

Konnte mich wirklich mein Ehegatte auch ohne gesonderte Unterschrift vertreten? Wer sind die Parteien, wenn mit Wissen des Vermieters oder auch seiner Zustimmung ein Lebenspartner ausgezogen war und vielleicht sogar schon sein Nachfolger die Wohnung mitbenutzt?

Ist der Vertrag auch wirklich wirksam hinsichtlich aller Kosten und Nebenbestimmungen?

Gibt es eine Preisobergrenze oder müssen Sie sich alles gefallen lassen vom Vermieter?

Ist es aus mit dem Tatbestand des Mietwuchers? Was tun, wenn eine Sozialbindung auf Ihrer Wohnung lastet und Sie diese kaufen möchten?

Wenn die Nebenkosten endlich abgerechnet sind, fragt sich, ob dies korrekt erfolgt ist. Kann der Vermieter die Aufteilung gemäß des Maßstabes des sogenannten zweiten Berechnungsverordnung des Bundes vornehmen, auch wenn dies nicht im Mietvertrag vereinbart war?

Was ist mit einem Guthabens-Saldo?

Entsteht dagegen – wie meistens – eine Nachzahlungsobliegenheit, wie wirkt sich dies auf die nächsten Nebenkostenzahlungen aus? Darf er einfach diese hochsetzen?

Nicht selten wird über Benutzungsfragen gestritten: der Lebensgefährte und dessen Parten vor dem Haus ebenso wie sein spätes Türenknallen, die Lautstärke der Partys, wie oft Grillen vom Balkon aus oder haben Sie einen stillschweigend mitgenutzten Garten und sollen diesen nun aufgeben?

Was zählt wirklich als Mangel in Ihrer Wohnung?

Wann dürfen Sie kündigen, wie sind die Fristen wenn Ihr Partner oder Elternteil gemietet hatte, verstorben ist und Sie in der Wohnung mitgelebt haben – wer ist nun genau als Mieter anzusehen?

Wenn der Vermieter sie loswerden möchte, wird oft wegen angeblichem Eigenbedarf gekündigt. Reicht das? Was genau ist Eigenbedarf? Wer überprüft ihn und welche „Bedarfspersonen“ werden insoweit akzeptiert? Was ist, wenn diese aber gar nicht wirklich einziehen möchten oder zwar wollten, nach der Kündigung nicht mehr? Sie vermuten es schon: es ging nur darum, kündigen zu können und später zieht doch niemand von der Familie des Vermieters ein? Dann haben Sie einen Schadenersatzanspruch, sollten Sie auf die Kündigung hin ausgezogen sein. Besser, man klärt es vor Auszug in einem Räumungsprozess. Dann kann meist ein Abstand verhandelt werden. Sie bekommen eine finanzielle Umzugshilfe. Oder einen Geldbetrag für die künftig teurere Wohnung.